#015 Auskunft muss „unverzüglich“ erfolgen
Arbeitsgericht Duisburg: Auskunft muss „unverzüglich“ erfolgen Spannendes Update aus der Rechtswelt: Das Arbeitsgericht Duisburg hat am 3. November 2023 in einem Urteil (Aktenzeichen 5 Ca 877/23) entschieden, dass ein Verzögern bei der Beantwortung eines Auskunftsersuchens teuer werden kann. In dem Fall ging es um eine verspätete Reaktion auf ein Auskunftsersuchen nach der DSGVO. Das Gericht verhängte eine Entschädigung von 750 Euro gegen den Verantwortlichen. Was war passiert? Der Verantwortliche hat das Auskunftsersuchen erst nach 19 Tagen beantwortet. Das klingt erstmal nicht so dramatisch, aber laut Art. 15 DSGVO ist…