Cyberangriff? – Wir helfen sofort.
Wenn Ihr Unternehmen Opfer eines Cyberangriffs geworden ist – z. B. durch eine kompromittierte E-Mail, ein Ransomware-Attacke oder ein unbefugtes Eindringen in Systeme – zählt jede Minute. Während sich Ihre Cyberversicherung um die technische Forensik kümmert, behalten wir für Sie den Überblick über die datenschutzrechtlichen Pflichten und Sofortmaßnahmen.


Unsere Unterstützung im Ernstfall
Wir beraten Sie professionell und pragmatisch
- Klärung des Vorfalls: Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen, welche Datenarten betroffen sind und wie es zur Kompromittierung kam.
- Meldung an die Aufsichtsbehörde: Wir erstellen oder prüfen die Datenschutzverletzungs-Meldung gemäß Art. 33 DSGVO.
- Information betroffener Personen: Falls erforderlich, erarbeiten wir mit Ihnen eine rechtssichere und verständliche Benachrichtigung gemäß Art. 34 DSGVO.
- Empfehlungen für Sofortmaßnahmen: Wir geben konkrete Hinweise, was Sie jetzt datenschutzseitig tun sollten – praxisnah, lösungsorientiert und abgestimmt auf Ihre Branche.
- Kommunikation mit Versicherern & Behörden: Wir helfen Ihnen, die richtigen Formulierungen zu finden und vermeiden unnötige rechtliche Risiken.
- Risikoeinschätzung und Maßnahmenplan: Gemeinsam bewerten wir das Risiko für die betroffenen Personen und schlagen passende technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) vor.
Wann Sie uns ansprechen sollten
- Es wurden E-Mails kompromittiert, z. B. durch Phishing oder Kontoübernahme
- Ihr Unternehmen wurde durch Malware oder Ransomware angegriffen
- Externe haben unerlaubt Zugriff auf personenbezogene Daten erhalten
- Eine Cyberversicherung ist involviert, aber Sie benötigen Datenschutz-Know-how
- Die Meldung an die Aufsichtsbehörde steht im Raum oder wurde bereits ausgelöst
- Sie müssen entscheiden, ob und wie Betroffene informiert werden müssen
Schnell. Verlässlich. Fachlich stark.
Wir arbeiten mit kühlem Kopf, klarer Struktur und großem Respekt vor der Situation.
Unser Fokus: Ihnen helfen, rechtskonform, transparent und sicher zu reagieren – ohne Drama, ohne Juristendeutsch.
Rufen Sie direkt an oder nutzen Sie unser Notfallformular – wir melden uns innerhalb kürzester Zeit.
Häufige Fragen bei Cybervorfällen
Was ist der erste Schritt nach einem Cyberangriff?
Bewahren Sie Ruhe. Dokumentieren Sie erste Anhaltspunkte (z. B. verdächtige E-Mails, Meldungen von Systemen, interne Hinweise). Kontaktieren Sie Ihre IT und informieren Sie idealerweise sofort Ihre Geschäftsleitung und – falls vorhanden – Ihre Datenschutzbeauftragten. Dann melden Sie sich bei uns – wir helfen, die nächsten Schritte sauber aufzusetzen.
Müssen wir die Datenschutzaufsicht informieren?
Wenn personenbezogene Daten betroffen sind und ein Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen besteht, muss gemäß Art. 33 DSGVO eine Meldung innerhalb von 72 Stunden erfolgen. Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam, ob das erforderlich ist – und erstellen die Meldung bei Bedarf direkt mit Ihnen.
Was ist mit der Informationspflicht gegenüber Betroffenen?
Unter bestimmten Voraussetzungen muss das Unternehmen die betroffenen Personen über den Vorfall informieren. Wir analysieren das Risiko und unterstützen Sie bei der Formulierung und Umsetzung der Informationspflicht nach Art. 34 DSGVO.
Wir haben eine Cyberversicherung – warum brauchen wir Sie zusätzlich?
Die Versicherung übernimmt meist technische Analyse und Kosten. Wir kümmern uns um die datenschutzrechtlichen Pflichten: Meldung an die Aufsicht, Bewertung der Risiken, Kommunikation mit Betroffenen. Und: Wir übersetzen die komplexen Vorgänge in klare Worte für Behörden und Stakeholder.
Wie schnell bekommen wir Unterstützung?
In akuten Fällen nehmen wir spätestens am selben Tag Kontakt mit Ihnen auf – meist deutlich schneller. Unser Anspruch: schnelle Rückmeldung, klare Einschätzung, pragmatische Hilfe.