Prüfung Datenschutz Basics – Teil 1: Datenschutz Grundlagen Wo ist die DSGVO anwendbar? Der Fall von Frau Schulze fällt nicht unter die DSGVO, da es sich um private/freundschaftliche Daten handelt. Die Muster AG sammelt E-Mail Adressen für einen deutschsprachigen Newsletter ein. Frau Schulze erfasst die E-Mail Adressen ihrer Hausbewohner, um eine Gartenaktion zu planen. Die Muster AG erfasst die Mitarbeiter ihrer Kunden und Lieferanten in Deutschland. Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt in ______ Mitgliedstaaten unmittelbar. allen deutschsprachigen allen 25 Was ist die Aufgabe der DSGVO? die Freundesliste bei Facebook zu regeln den Verkehr der Daten innerhalb der EU zu vereinheitlichen personenbezogene Daten von Bürgern zu schützen Datensicherheit fokussiert sich auf _____________. Datenschutz hingegen fokussiert sich auf den gesetzlichen Aspekt. den gesetzlichen Aspekt die technische Umsetzung Datenschutz ist für Unternehmen aus folgenden Gründen wichtig: Schutz der Daten von natürlichen Personen Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen Ausschließlich zum Schutz von unternehmerischen Daten Was sind Beispiele personenbezogener Daten? Name einer Person Bankdaten Wohnanschrift Unternehmensbilanz Was sind Beispiele besonderer personenbezogener Daten? Sexuelle Orientierung Rassische und ethnische Herkunft Gewerkschaftszugehörigkeit E-Mail-Adresse Datenschutzbeauftragter und ____________ sollten bei allen datenschutzrelevanten Entscheidungen mit einbezogen werden. Auftragsverarbeiter Verantwortlicher Empfänger ___________ umfasst alle Menschen, deren personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Der Empfänger umfasst natürliche oder juristische Personen, die Daten übermittelt bekommen (z.B. Inkassobüro, interne Abteilung für Rechnungswesen). Die betroffene Person Der Empfänger Welche der folgenden Aussagen ist richtig? Wir sind nicht dafür verantwortlich, dass alles richtig ist, was in unserer Datenbank steht. Wir müssen uns als Firma fair gegenüber dem Kunden verhalten, auch was die Verarbeitung seiner Daten angeht. Daten können wir so lange speichern, wie wir wollen. Ein Nutzer muss nicht wissen, was wir mit seinen Daten machen. Die vier Grundprinzipien im Datenschutz lauten: Rechtmäßigkeit & Transparenz Richtigkeit, Integrität, Vertraulichkeit & Sicherheit Zweckbindung Richtigkeit, Intelligenz, Verhalten & Sicherheit Datenminimierung & Speicherbegrenzung Personenbezogene Daten müssen für _________________ erhoben werden. einen bestimmten Zweck einen willkürlichen Zweck Wer ist Datenschützer? Jeder im Unternehmen Ich selbst der Datenschutzbeauftragte Antworten abschicken